Der Weg zur Lebensqualität

Oft langen einfache Maßnahmen, um einen Menschen wieder in sein Gleichgewicht zu bringen. Vielleicht muss auch nur das Bett umgestellt werden? Die Möglichkeiten gehen über Ordnungstherapie, Ernährungsempfehlungen bis hin zum Sport. Eigentlich nichts Neues! Eben solche Empfehlungen, bei denen man später sagt: „Da hätte ich auch selbst draufkommen können!“

 

Manchmal sind deutlich aufwendigere Wege erforderlich. So ist Detektivarbeit notwendig, um den Ursprung des Ärgernisses zu finden. Und dann muss „aufgeräumt“ werden. Auch können Laboruntersuchungen nötig sein, um zum Beispiel mögliche Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten abzuklären oder den Vitamin- /Mineralstoff-Status zu überprüfen. 


Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach Art und Umfang der Therapie. Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Eventuell anfallende Laborkosten rechnen Sie direkt mit dem Labor ab. 


Private Krankenkassen übernehmen je nach abgeschlossenen Vertrag Kosten vollständig oder teilweise. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse danach. Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sind die Kosten beihilfefähig. Sie erhalten eine ausführliche Rechnung mit Angaben zur Diagnose, Ziffer, Behandlungsart und Gebührensätzen zum Einreichen bei dem Kostenträger.


Gesetzlich Versicherte erhalten einen Kostennachweis zur möglichen Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich vor einer Behandlung gerne zur Verfügung